PPWR und neues Verpackungsgesetz: Was die Mehrwegpflicht für deinen Versand bedeutet
Am 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen Mitgliedstaaten anwendbar - und Deutschland ersetzt zeitgleich das Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Klingt nach Bürokratie? Ist es auch. Aber vor allem ist es eine klare Richtungsentscheidung: Die EU stellt Transport und B2B-Versand verbindlich auf Wiederverwendung um. Hier erfährst du, was ab wann gilt, welche Verpackungen betroffen sind und wie du deinen Versand rechtzeitig umstellst.
Die Fristen im Überblick
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt als EU-Verordnung unmittelbar - ohne nationale Umsetzung. Das VerpackDG regelt ab demselben Stichtag den Vollzug in Deutschland: Registrierung (LUCID), Systembeteiligung, Recyclingquoten der dualen Systeme und Bußgelder bis hin zum Vertriebsverbot. Kurz: Die EU macht die Regeln, Deutschland macht sie durchsetzbar.
Verkaufsverpackung, Umverpackung, Transportverpackung: Wo dein Versand einsortiert wird
Die PPWR unterscheidet Verpackungen nach ihrer Funktion, nicht nach Material:
- Verkaufsverpackung: bildet die Verkaufseinheit am Produkt (Faltschachtel, Flasche, Beutel)
- Umverpackung: gruppiert mehrere Verkaufseinheiten (Tray, Karton um das 6er-Pack)
- Transportverpackung: erleichtert Handhabung und Transport und schützt die Ware (Palette, Kiste, Box, Versandtasche)
Deine Versandbox oder Versandtasche ist also eine Transportverpackung. Geht sie an Endkund*innen, nennt die PPWR sie E-Commerce-Verpackung - ein Unterfall der Transportverpackung, keine eigene Kategorie.
B2B oder B2C: Wen die Mehrwegpflicht wirklich trifft
Viele denken bei Verpackungsregeln zuerst an den Onlinehandel. Tatsächlich ist es umgekehrt: Die harten Mehrwegpflichten treffen den B2B-Bereich. Ab dem 1. Januar 2030 gilt:
Erfasst sind Paletten, Kisten, Kunststoffboxen, Trays, IBC, Fässer, Kanister und weitere Formate. Und dafür brauchst du nicht nur wiederverwendbare Behälter, sondern ein Wiederverwendungssystem: Rücklauf, Aufbereitung, Dokumentation.
Und der Karton? Die Ausnahme ehrlich erklärt
Ja, es gibt sie: Kartonschachteln sind von den Mehrwegzielen ausgenommen. Wer will, darf also auch nach 2030 Einweg-Karton im B2B nutzen. Warum das trotzdem kein Zukunftsmodell ist:
- Die Ausnahme gilt nur für die Mehrwegziele. Leerraumquote, Verpackungsminimierung, Design-for-Recycling, Kennzeichnung und EPR-Entgelte gelten für Karton in voller Härte.
- Jeder EU-Staat muss seinen Verpackungsabfall pro Kopf senken: minus 5 % bis 2030, minus 10 % bis 2035, minus 15 % bis 2040. Karton ist der größte Abfallstrom - der Druck wächst also weiter.
- Karton löst operative Probleme nicht: Feuchtigkeit, Gewicht, Stapelfähigkeit, empfindliche Ware. Mehrweg schon.
- Und die Rechnung: Einweg kaufst du immer wieder. Mehrweg läuft.
So machst du deinen Versand PPWR-fit
Mit hey circle steigst du ohne eigenen Systemaufbau auf Mehrweg um - unsere Boxen und Taschen laufen durchschnittlich 50 Umläufe im Kreislauf. Das bringt dir:
- Compliance: erfüllt die Mehrwegpflichten für interne und innerstaatliche B2B-Transporte und zahlt auf die 40-%-Quote ein
- Durchschnittlich 53 % geringere Verpackungskosten
- Bis zu 94 % weniger Abfall und bis zu 76 % weniger CO2-Emissionen gegenüber Einweg
- Weniger Leerraum: passende Größen und faltbare Formate für die 50-%-Quote
2030 klingt weit weg? Systemaufbau, Prozesse und Rückführlogistik brauchen Vorlauf - wer jetzt startet, stellt in Ruhe um statt unter Zeitdruck.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung (Stand 17.07.2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40.