PPWR und neues Verpackungsgesetz: Was die Mehrwegpflicht für deinen Versand bedeutet
Stand: 28.07.2026 | Die EU justiert die PPWR laufend per delegierter Rechtsakte nach (zuletzt Beschluss (EU) 2026/429) - wir halten diese Seite aktuell.
Am 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen Mitgliedstaaten anwendbar - und Deutschland ersetzt zeitgleich das Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Klingt nach Bürokratie? Ist es auch. Aber vor allem ist es eine klare Richtungsentscheidung: Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026, die Mehrwegquoten greifen gestaffelt ab 2030 - und machen Mehrweg für die wichtigsten Transportverpackungen im B2B zur Pflicht. Hier erfährst du, was ab wann gilt, welche Verpackungen betroffen sind und wie du deinen Versand rechtzeitig umstellst.
Die Fristen im Überblick
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt als EU-Verordnung unmittelbar - ohne nationale Umsetzung. Das VerpackDG regelt ab demselben Stichtag den Vollzug in Deutschland: Registrierung (LUCID), Systembeteiligung, Recyclingquoten der dualen Systeme und Bußgelder bis hin zum Vertriebsverbot. Kurz: Die EU macht die Regeln, Deutschland macht sie durchsetzbar.
Verkaufsverpackung, Umverpackung, Transportverpackung: Wo dein Versand einsortiert wird
Die PPWR unterscheidet Verpackungen nach ihrer Funktion, nicht nach Material:
- Verkaufsverpackung: bildet die Verkaufseinheit am Produkt (Faltschachtel, Flasche, Beutel)
- Umverpackung: gruppiert mehrere Verkaufseinheiten (Tray, Karton um das 6er-Pack)
- Transportverpackung: erleichtert Handhabung und Transport und schützt die Ware (Palette, Kiste, Box, Versandtasche)
Deine Versandbox oder Versandtasche ist also eine Transportverpackung. Geht sie an Endkund*innen, nennt die PPWR sie E-Commerce-Verpackung - ein Unterfall der Transportverpackung, keine eigene Kategorie.
B2B oder B2C: Wen die Mehrwegpflicht wirklich trifft
Viele denken bei Verpackungsregeln zuerst an den Onlinehandel. Tatsächlich ist es umgekehrt: Die harten Mehrwegpflichten treffen den B2B-Bereich. Ab dem 1. Januar 2030 gilt:
Erfasst ist eine abschließende Formatliste (Art. 29 Abs. 1): Paletten, klappbare Kunststoffkisten, Kisten, Schalen, Kunststoffkästen, Großpackmittel, Kübel, Fässer und Kanister jeglicher Größe und jeglichen Materials sowie flexible Formate. Was nicht auf der Liste steht, fällt nicht darunter. Für die Pflichten brauchst du nicht nur wiederverwendbare Behälter, sondern ein Wiederverwendungssystem: Rücklauf, Aufbereitung, Dokumentation.
Die Ausnahmen (Art. 29 Abs. 4 und 13): Kisten aus Pappe oder Karton sind von den Mehrwegpflichten ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen: Gefahrgut, Verpackungen für große Maschinen und Anlagen sowie flexible Formate mit direktem Lebensmittelkontakt. Kleinstunternehmen mit maximal 1.000 kg Verpackungen pro Jahr und Mitgliedstaat sind ebenfalls befreit. Und: Die EU justiert laufend nach - der Delegierte Beschluss (EU) 2026/429 hat Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von den 100-%-Pflichten ausgenommen (sie zählen weiter zur 40-%-Quote).
Ab dem 01.01.2030 ist Mehrweg im innerdeutschen B2B-Versand für die erfassten Formate gesetzliche Pflicht - Kartons ausgenommen. Wer heute umstellt, hat drei Jahre Vorsprung - und spart ab dem ersten Umlauf Abfall.
Was das für deinen Versand bedeutet
B2B-Versender (Kernzielgruppe der Pflicht)
- Innerdeutsche bzw. innerösterreichische B2B-Lieferungen in den erfassten Formaten müssen ab 2030 vollständig auf Mehrweg laufen - inklusive Wiederverwendungssystem (Rücklauf, Reinigung, Dokumentation nach Anhang VI PPWR).
- EU-weit gilt die verbindliche 40-%-Quote über die erfassten Transportverpackungen des Unternehmens hinweg.
- Wer heute auf Einweg setzt, braucht bis 2030 eine Umstellungsstrategie - Systemaufbau, Pooling und Prozesse brauchen Vorlauf.
Unternehmen mit eigener Standort-Logistik
- Transporte zwischen eigenen Standorten oder zu verbundenen Unternehmen: ab 2030 zu 100 % Mehrweg (erfasste Formate).
- Das betrifft auch Filialbelieferung, Lager-zu-Lager-Verkehre und Werksverkehre.
E-Commerce mit B2C-Fokus
- Keine Mehrwegquote - aber ab 2030 die Leerraumquote von max. 50 % (Füllmaterial wie Luftpolster zählt als Leerraum) sowie Minimierungs- und Recyclingvorgaben.
- Mehrweg bleibt hier freiwillig, zahlt aber direkt auf Leerraum- und Abfallziele, Markenbild und Kundenerlebnis ein - und macht fit für kommende Verschärfungen.
Und der Karton? Die Ausnahme ehrlich erklärt
Ja, es gibt sie: Kisten aus Pappe oder Karton sind von den Mehrwegpflichten des Art. 29 ausgenommen (Abs. 4). Wer heute in Kartons versendet, wird von dieser Verordnung nicht zu Mehrweg gezwungen. Warum Einweg-Karton trotzdem kein Zukunftsmodell ist:
- Auch Karton muss bis 2030 ran: Die Leerraumquote von max. 50 % (Art. 24) gilt für E-Commerce-, Um- und Transportverpackungen unabhängig vom Material - wer viel Luft und Füllmaterial verschickt, muss sein Kartonsortiment ohnehin umbauen. Das ist der Moment, direkt auf Mehrweg zu wechseln statt zweimal zu investieren.
- Einweg wird laufend teurer: EPR-Entgelte plus Ökomodulierung (VerpackDG), Design-for-Recycling-Vorgaben, Kennzeichnungspflichten - und die Papierpreise schwanken.
- Abfallvermeidung ist Staatenpflicht: Jeder EU-Staat muss seinen Verpackungsabfall pro Kopf senken - minus 5 % bis 2030, minus 10 % bis 2035, minus 15 % bis 2040 (Art. 43). Karton ist der größte Abfallstrom; der Vermeidungsdruck wächst weiter.
- Die Ausnahme steht unter Beobachtung: Bis zum 01.01.2034 überprüft die EU-Kommission die Mehrwegziele (Art. 29 Abs. 19) - und die delegierten Rechtsakte zeigen, dass aktiv nachjustiert wird. Wer langfristig plant, plant nicht auf eine Ausnahme unter Review.
- Und die Rechnung: Einweg kaufst du immer wieder. Mehrweg läuft - mit durchschnittlich 53 % geringeren Verpackungskosten.
So machst du deinen Versand PPWR-fit
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- Compliance: erfüllt die Mehrwegpflichten für interne und innerstaatliche B2B-Transporte und zahlt auf die 40-%-Quote ein
- Durchschnittlich 53 % geringere Verpackungskosten
- Bis zu 94 % weniger Abfall und bis zu 76 % weniger CO2-Emissionen gegenüber Einweg
- Weniger Leerraum: passende Größen und faltbare Formate für die 50-%-Quote
2030 klingt weit weg? Systemaufbau, Prozesse und Rückführlogistik brauchen Vorlauf - wer jetzt startet, stellt in Ruhe um statt unter Zeitdruck.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung (Stand 28.07.2026) und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40 (EUR-Lex, CELEX 32025R0040) samt delegierter Rechtsakte. Die 70-%-, 40-%- und 25-%-Werte für 2040 sind Bemühensziele, keine verbindlichen Quoten.